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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.aok-jobkompass.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen nicht vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht vollständig und konsistent.
  • Link- und Alternativtexte sind nicht immer korrekt ausgezeichnet.
  • Formulare müssen in Details verbessert werden (insbesondere bei den Kontrastwerten der Fehlertexte und der Eingabefelder).
  • Das Farbschema erfüllt nicht die erforderlichen Mindestkontraste. Dies betrifft die Kombinationen von Orange und Hellgrün mit weißer Textfarbe.
  • Die Tastaturbedienung, insbesondere die Bedienung der Tastatur sowie die Sichtbarkeit des Fokuses, muss optimiert werden.
  • Für Mediendateien müssen Untertitel und Audiodeskriptionen ergänzt werden.
  • Word sowie PDF-Dokumente sind derzeit nicht barrierefrei.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. September 2020 erstellt.

Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60

Prüfschritten des BITV-Tests: testen.bitv-test.de/index.php

 

Die Erklärung wurde zuletzt am 17. August 2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Du kannst uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser zentrales E-Mail-Formular mitteilen:

Barriere melden

 

Deine Anfrage wird bearbeitet von:

AOK-Bundesverband GbR

Rosenthaler Str. 31

10178 Berlin

 

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

Bitte wende dich an die Schlichtungsstelle BGG, falls du durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

 

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

 

Telefon: 030 18 527 2805

Fax: 030 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de